Der Heimat- und Bürgerverein Kaiserswerth e.V.

Heimat- und Bürgerverein Kaiserswerth e.V.

Verein für 

Geschichte & Kultur, Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Naturschutz

– gegründet 1949 –

Der Verein ist konfessionell neutral und politisch neutral.

in KAISERsWERTh
für KAISERsWERTh

Der Heimat- und Bürgerverein Kaiserswerth e.V. organisiert Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Exkursionen, betreibt das Museum Kaiserswerth und pflegt ein Biotop.

v.l. Dr. Barbara Grotkamp-Schepers, Kuratorin; Dr. Annett Büttner; Elena Wohlreich, Kuratorin; Vorstandsmitglieder des Heimat- und Bürgervereins Kaiserswerth: Siegfried Hoymann, Kerstin Döhler, Ursula Lösch

Bitte unterstützen Sie den Heimat- und Bürgerverein Kaiserswerth!

Besuchen Sie die Ausstellungen und Veranstaltungen des Heimatvereins Kaiserswerth.

Oder werden Sie Mitglied im Heimatverein Kaiserswerth oder unterstützen Sie mit einer Spende.

Oder werden Sie aktiv beim Heimatverein Kaiserswerth und engagieren sich für den Verein.

Kaisersweth, Panorama von Rhein gesehen
Informationen Mitgliedschaft und Spenden

Werden Sie Mitglied im Verein!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt

  • 30 € für Einzelmitglieder
  • 40 € für Familien mit minderjährigen Kindern
  • 10 € für Volljährige in der Berufsausbildung
  • beitragsfrei sind Minderjährige.
Nach dem 30. Juni eintretende Mitglieder zahlen für das erste Mitgliedsjahr den halben Jahresbeitrag. Nach dem 31. Oktober eintretende Mitglieder bleiben laut Vorstandsbeschluss für das erste Mitgliedsjahr beitragsfrei.

Bitte füllen Sie die beiden folgenden Formulare aus und senden diese an den Heimat- und Bürgerverein Kaiserswerth e.V. (Fliedner Straße 32, 40489 Düsseldorf).

Diese Vordrucke können Sie alternativ gerne auch über das Kontaktfomular anfordern.

Unterstützen Sie den Verein!

Wir bitten um Spenden, einzuzahlen auf unser Spendenkonto bei der Volksbank:

BIC       GENODED1DNE

IBAN    DE14 3016 0213 1000 1000 28

Für Spenden ab EUR 100 €- stellen wir den Spendern eine Zuwendungsbestätigung aus. 

Für alle anderen Spenden reicht zum Nachweis der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Überweisungsbeleg.

Herzlichen Dank!

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